Säubrennerkirmes
Willkommen in Wittlich

Einführung eines Glasflaschenpfandes während der Wittlicher Säubrennerkirmes

Flaschenausgabe nur mit städtischer Pfandmarke erlaubt

Zur diesjährigen Säubrennerkirmes führt Wittlich erstmals ein einheitliches Glasflaschenpfand ein. Die rote Plastikmünze macht Taschenkontrollen auf mitgebrachte Glasflaschen noch effektiver. Damit lässt sich das Verbot für mitgebrachte Glasflaschen im Veranstaltungsbereich vom 20. bis 24. August leichter durchsetzen, das zur Vermeidung von Verletzungen erstmals 2009 eingeführt wurde (siehe dazu auch die "Amtlichen Bekanntmachungen").

Der folgende Veranstaltungsbereich der Säubrennerkirmes 2010 darf nicht mit mitgebrachten Glasgetränkebehältnissen (Flaschen, Gläser, Krüge, Karaffen u.ä.) betreten werden:

Viehmarktplatz, Zentraler Omnibusbahnhof, Parkplatz Oberstadt (vorm Fürstenhof), Schlossplatz, Schloßstraße von Gebäude Polizeiinspektion bis Einmündung Burgstraße, Verbindungsstraße Schloßstraße zur Kurfürstenstraße, Kurfürstenstraße von Gebäude Verbandsgemeinde bis Einmündung Gerberstraße, Schloßberg, Neustraße, Marktplatz, Burgstraße, Altneugasse, Karrstraße, Parkplatz Karrstraße, Trierer Straße von Marktplatz bis Gasthaus Schneck, Pariser Platz, Feldstraße von Trierer Straße bis Einmündung Bachstraße, Platz an der Lieser, Himmeroder Straße von Einmündung Marktplatz bis Einmündung Bachstraße.

Hintergrund: Seit Jahren stellen achtlos weggeworfene Wein- und andere Glasflaschen bei der Wittlicher Säubrennerkirmes ein großes Problem nicht nur für die Reinigungskräfte dar. Die mögliche Verletzungsgefahr durch herumliegende Scherben war erheblich, Festbesucher mit dünnen Sommerschuhen waren besonders gefährdet. Zudem konnten die Diensthunde der Polizei nicht mehr im Veranstaltungsbereich eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund haben die Polizei und die Ordnungsbehörde 2009 erstmals ein Glasverbot im Veranstaltungsbereich ausgesprochen. 2010 wird es eine verfeinerte Allgemeinverfügung zum Schutz vor Gefahren in Zusammenhang mit dem Mitführen von Glasgetränkebehältern während der Säubrennerkirmes geben. Somit können auch in diesem Jahr Taschen, Rucksäcke etc. auf mitgebrachte Flaschen kontrolliert werden.

Ordnungsgemäß durchführbar ist diese Regelung allerdings nur dann, wenn für die Polizei und das Ordnungsamt erkennbar ist, ob mitgeführte Flaschen im Veranstaltungsbereich gekauft wurden oder nicht. Diese Kontrollen wird es auch zur Säubrennerkirmes 2010 geben. Ergänzt werden diese stichprobenartigen Überprüfungen 2010 durch die Einführung des Glasflaschenpfandes mit einheitlicher Pfandmarke.

Das neue Flaschenpfand wird 2010 für alle Standbetreiber bei der Wittlicher Säubrennerkirmes eingeführt. Flaschen dürfen nur mit der offiziellen roten Pfandmarke der Stadt Wittlich ausgegeben werden, der Gegenwert der Pfandmarke beträgt 1 Euro. Das System sieht vor, dass gekaufte Glasflaschen an allen Ständen, die gleichartige Flaschen im Verkauf haben, zurückgegeben werden können. Ein Beispiel: Kauft der Besucher auf dem Rummelplatz eine Flasche Limonade, kann er diese beispielsweise auf dem Pariser Platz mit der neuen offiziellen Pfandmarke zurückgeben (vorausgesetzt, dass dort auch Limonade verkauft wird) und bekommt die Pfandhöhe von 1 Euro ausgezahlt.

Die Trinkgläser-Pfandregelung und die PET-Flaschen sind von dem Glasflaschen-Pfandsystem nicht betroffen und werden von jedem Standbetreiber selbstständig geregelt.


/hg